Strompreis
Strom gehört zu den Dingen unseres alltäglichen Lebens, ohne dass wir ständig daran denken. Er erleichtert unseren Alltag und bestimmt ihn zugleich, wenn wir am Computer sitzen, allein, wenn wir am Morgen im Dunkeln das Licht anmachen. Mit den Stand-By-Funktionen der meisten technischen Geräte verbrauchen wir jedoch auch immer mehr Strom, so dass der Strompreis in den letzten Jahrzehnten drastisch angestiegen ist. Folglich stehen mit der Weiterentwicklung der Technik auch weitere Steigerungen des Strompreises zukünftig an. Ein Vergleich der verschiedenen Stromanbieter die es auf dem deutschen Strommarkt gibt, erscheint daher sinnvoll. Doch bei einem Dschungel von Anbietern und Tarifen ist es nicht leicht, die Übersicht zu behalten. Eine kleine Hilfestellung bietet hier ein sogenannter Stromtarifrechner, der online zur Verfügung gestellt wird. Damit lassen sich die Tarife einfach, unkompliziert und schnell vergleichen und do eventuell ein pass hundert Euro im Jahr an Stromkosten sparen.
Denn der Strompreis ist letztlich der Betrag, der für die Lieferung der elektrischen Energie anfällt. Zusammengesetzt wird er aus diversen Komponenten und bezeichnet circa 60 % der Gesamtstromrechnung.
Drei Hauptbestandteile des Strompreises werden im folgenden näher erläutert, beziehen sich jedoch auf private Haushalte in Deutschland: Die Entwicklung des Strompreises wird fast ausschließlich von den Großhandelsmärkten für Strom (beispielsweise die EEX, eine Strombörse) bestimmt. Knapp 23 % der Kosten für den Strom werden von ihnen vorgeschrieben. Hier enthalten sind auch die Gewinne der jeweiligen Energieversorger. Des Weiteren die Kosten der CO 2- Emissionsrechte hier enthalten. Weitere 4 % setzen sich aus der Abrechnungs-, der Ablesekosten und den Kosten der Einrichtung der entsprechenden Messgeräte zusammen. Der Betrag für die Nutzung, also der Transport und die Verteilung des Stroms, machen etwa 36 % des Strompreises aus. Rund 41 % des Rechnungsbetrages für Strom in Privathaushalten setzen sich aus Steuern, Abgaben und Umlagen zusammen, folgende Punkte werden dabei berücksichtigt:
- die sogenannte Konzessionsabgabe (bezeichnet die Einräumung des Wegerechts),
- die KWK-Umlage(Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz),
- die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz, befasst sich insbesondere mit erneuerbaren Energiequellen),
- der Ökosteuer und
- schließlich der Mehrwertsteuer (diese wird auf Rechnungen immer separat ausgewiesen).
Der Stromlieferungsvertrag, der zwischen dem Verbraucher und dem Versorger besteht, bildet die Grundlage einer jeden Stromabrechnung. Selbstverständlich können sich die verschiedenen Tarife aus anderen prozentualen Preisbestandteilen zusammensetzen, gerade bei Großunternehmen besteht so die Möglichkeit, einen individuellen Tarif maßzuschneidern.